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Money in Germany

Wohngebäude- vs. Hausratversicherung in Deutschland

Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz (Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser); die Hausratversicherung Ihr Hab und Gut. Kreditgeber verlangen den Gebäudeschutz vor der Baufinanzierung. Der Ratgeber vergleicht beide Policen, typische Prämien und was Eigentümer wirklich brauchen.

milanbuha0019. Juli 20268 Min. LesezeitRead in English
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Geprüft von Milan Buha · 19. Juli 2026

Rund 41 % der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Hochwasser- oder Starkregenschäden überhaupt nicht versichert (GDV-Zahlen, zitiert in der Bundestagsdebatte 2026 zum Naturgefahren-Schutz). Diese Lücke hat wenig mit Nachlässigkeit zu tun und viel damit, wie die Gebäudeversicherung in Deutschland aufgebaut ist: Sie wird in getrennten, kombinierbaren Bausteinen verkauft, nicht als ein Gesamtpaket. Sobald Sie hier eine Immobilie kaufen, hört jedoch einer dieser Bausteine faktisch auf, optional zu sein: Ihre Bank zahlt keinen Euro Ihrer Baufinanzierung aus, bevor Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung nachweisen können – belegt durch ein Dokument namens Sicherungsschein.

Dieser Beitrag richtet sich an Käuferinnen und Käufer, nicht an Mieter. Er erklärt, was eine Wohngebäudeversicherung tatsächlich abdeckt, wie sie sich von der Hausratversicherung und der Privathaftpflichtversicherung unterscheidet, warum eine Bank sich vor dem Abschluss dafür interessiert, und wo die aktuelle politische Debatte 2026 rund um den Elementarschutz Sie als neue Eigentümerin oder neuen Eigentümer zurücklässt.

TL;DR

  • Banken verlangen einen Nachweis über die Gebäudeversicherung – mindestens eine Feuerversicherung – in Form eines Sicherungsscheins, bevor sie eine Baufinanzierung auszahlen.
  • Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz: Feuer, Sturm ab Windstärke 8, Hagel sowie Rohrbrüche und Leitungswasserschäden – nicht Ihr Mobiliar.
  • Die Hausratversicherung schützt das, was sich im Haus befindet: Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck – plus Einbruchdiebstahl und Vandalismus, was die Wohngebäudeversicherung nicht einschließt.
  • Wer selbst im Eigentum wohnt, braucht in der Regel beide Policen; ein Mieter benötigt nur eine Hausratversicherung, da der Vermieter das Gebäude versichert.
  • Die Elementarschadenversicherung (Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch) ist ein separater Zusatzbaustein, den nur rund die Hälfte der deutschen Haushalte abgeschlossen hat – und Gegenstand einer aktiven Gesetzesdebatte 2026.

KEY-STAT: 41 % — der Wohngebäude in Deutschland ohne Elementarschutz (Hochwasser/Starkregen), laut GDV-Zahlen aus der Naturgefahren-Debatte 2026

Was Ihre Bank vor der Auszahlung wirklich verlangt

Es gibt kein deutsches Gesetz, das jeden Eigentümer zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zwingt – sie ist keine Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflicht. In der Praxis spielt diese rechtliche Feinheit kaum eine Rolle, denn keine Bank zahlt eine Baufinanzierung ohne diesen Nachweis aus. Banken – und die KfW, sofern ein gefördertes Darlehen eingebunden ist – verlangen mindestens den Nachweis einer Feuerversicherung vor der Auszahlung und sichern ihr eigenes Interesse über einen Sicherungsschein: eine Bescheinigung, die die Bank als Begünstigte der Police benennt, gekoppelt an die im Grundbuch eingetragene Grundschuld. Ohne dieses Dokument geben Notar und Bank die Kaufsumme in der Regel nicht frei – ein weiterer Grund, die Versicherung als Teil der Abschlusslogistik zu behandeln und nicht als Nachgedanken nach der Schlüsselübergabe. Wer noch nachvollziehen möchte, wie die Immobilienfinanzierung in Deutschland insgesamt zusammenhängt, findet Hintergrund im Beitrag Immobilie kaufen in Deutschland als Ausländer, der zeigt, wo dieser Nachweis im gesamten Ablauf einzuordnen ist.

Tipp

Beantragen Sie die Wohngebäudeversicherung – und fordern Sie den Sicherungsschein an – vor Ihrem Notartermin, nicht danach. Versicherer benötigen meist einige Werktage für die Ausstellung der Bescheinigung, und ein fehlender Sicherungsschein ist ein häufiger, vollständig vermeidbarer Grund für eine Verzögerung im letzten Moment.

Wohngebäudeversicherung: Was ist abgedeckt, was nicht

Eine Standard-Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude selbst sowie fest verbaute Bestandteile – etwa Einbauküchen, Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen – gegen vier Grundgefahren:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, plus Folgeschäden wie Löschwasser, Ruß und Rauch.
  • Leitungswasser: Schäden durch geplatzte, undichte oder eingefrorene wasserführende Rohre und angeschlossene Geräte, einschließlich Heizungsrohren, Waschmaschinen und Geschirrspülern.
  • Sturm und Hagel: Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden unabhängig von der Windstärke.

Was standardmäßig nicht abgedeckt ist: der Inhalt der Wohnung – Ihr Sofa, Ihr Laptop, Ihre Kleidung –, und ebenso wenig Hochwasser, Starkregen oder Erdbewegungen, sofern Sie nicht separat eine Elementarschadenversicherung hinzubuchen (dazu unten mehr). Ein Detail, das Sie vor der Unterschrift verstehen sollten: Die meisten modernen Policen nutzen ein Wohnflächenmodell, bei dem die Versicherungssumme automatisch aus der Wohnfläche des Gebäudes errechnet wird, statt dass Sie selbst einen festen Eurobetrag festlegen. Dieses Modell soll gezielt das Risiko einer Unterversicherung senken – also einer Absicherung, die unter den tatsächlichen Wiederaufbaukosten liegt –, was historisch einer der häufigsten und teuersten Fehler bei älteren Policen mit fester Summe war.

Hinweis

Fragen Sie bei jedem Angebot, das Sie vergleichen, nach, ob es auf einem Wohnflächenmodell oder einer festen Versicherungssumme basiert. Das Wohnflächenmodell verringert in der Regel das Risiko, dass eine Auszahlung nach einem größeren Schaden hinter den realen Wiederaufbaukosten zurückbleibt.

Hausratversicherung: Absicherung für das, was mit Ihnen umzieht

Die Hausratversicherung ist das Spiegelbild der Wohngebäudeversicherung: Sie versichert die beweglichen Gegenstände einer Wohnung – Möbel, Elektronik, Kleidung, Dokumente sowie, bis zu einer Höchstgrenze, Bargeld und Schmuck – zum Neuwert. Sie deckt dieselben Grundgefahren wie die Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel), ergänzt jedoch eine wichtige Kategorie, die die Wohngebäudeversicherung überhaupt nicht berührt: Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Anders als die Wohngebäudeversicherung, die nur eine Eigentümerin oder ein Eigentümer abschließen kann, kann eine Hausratversicherung jeder abschließen – Eigentümer wie Mieter –, weil sie Besitz versichert, nicht ein Gebäude, das jemand anderem gehören kann.

Hier zeigt sich auch der Unterschied zu einer dritten, verwandten Police: der Privathaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt keinerlei Schäden an Ihrem eigenen Eigentum ab – sie greift bei Schäden oder Verletzungen, die Sie versehentlich einer anderen Person zufügen, etwa ein Wasserschaden aus Ihrer Wohnung, der die darunterliegende Einheit beschädigt. Sie ergänzt Gebäude- und Hausratversicherung, ersetzt sie aber nicht; Details dazu finden Sie im Beitrag Haftpflichtversicherung in Deutschland: Was abgedeckt ist, der dieses separate Risiko genauer beleuchtet.

Eigentümer oder Mieter – wer braucht welchen Schutz

Die Faustregel ist einfach, sobald man alle drei Policen nebeneinander betrachtet: Wer selbst in der eigenen Immobilie wohnt, hat in der Regel alle drei Versicherungen; wer eine Immobilie vermietet, hat üblicherweise Wohngebäude- plus Haftpflichtversicherung (der Mieter versichert seinen eigenen Hausrat selbst); und ein Mieter hat in der Regel nur Hausrat- plus Haftpflichtversicherung. Wer noch abwägt, ob Kauf oder Miete langfristig sinnvoller ist, findet einen Vergleich im Beitrag Mieten oder kaufen in Deutschland: Wann lohnt sich der Kauf?.

VersicherungsartWas sie schütztWer sie typischerweise brauchtTypische Jahresprämie
WohngebäudeversicherungDie Bausubstanz und fest verbaute Installationen (Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser)Nur Eigentümer – in der Praxis von Banken verlangtca. €200–€700+/Jahr für ein Einfamilienhaus, nach den Prämienanpassungen 2026 in Richtung €600+ steigend
HausratversicherungBewegliche Gegenstände (Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck) plus Einbruch/VandalismusEigentümer und Mieter gleichermaßen, für alle Bewohnerca. €60–€150/Jahr für einen typischen Haushalt
PrivathaftpflichtversicherungSchäden oder Verletzungen, die Sie Dritten oder deren Eigentum versehentlich zufügenFast jeder – Eigentümer, Mieter, Familienca. €50–€150/Jahr (rund €30–€70 für Einzelpersonen)

Die genannten Beträge sind illustrative Spannen aus veröffentlichten Marktvergleichen, keine Angebote für eine konkrete Immobilie; Ihre tatsächliche Prämie hängt stark vom Baujahr, der Bauweise, der Lage sowie der Entscheidung für oder gegen den Elementarschutz ab, der im nächsten Abschnitt erklärt wird. Für das vollständige Bild, was ein Kauf über die Finanzierung hinaus kostet, lohnt sich ein Blick in Die Nebenkosten beim Hauskauf in Deutschland 2026, der Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten neben diesen laufenden Versicherungsprämien einordnet.

Die Elementarschäden-Debatte: Warum sich „Gebäudeversicherung" gesetzlich ausweiten könnte

Die vier Grundgefahren einer Standard-Wohngebäudeversicherung – Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel – schließen Hochwasser, Starkregen und Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen nicht ein. Diese Risiken fallen unter einen separaten Zusatzbaustein namens Elementarschadenversicherung, und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass nur rund die Hälfte der Haushalte diesen Schutz hat. Die Schäden durch Naturgefahren erreichten 2024 bundesweit rund 4,4 Milliarden Euro, und die Deckungslücke ist seit den Ahrtal-Überschwemmungen 2021 ein aktuelles politisches Thema.

Diese Lücke ist inzwischen Gegenstand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Nach einem Referentenentwurf der Bundesregierung vom 21. Oktober 2025 hat das Bundesjustizministerium Vorschläge vorgelegt, wonach neue Wohngebäudepolicen künftig automatisch Elementarschutz enthalten sollen – mit einer Opt-out- statt einer Opt-in-Regelung für neu abgeschlossene Verträge. Der Bundestag debattierte im April 2026 einen Oppositionsantrag für ein umfassenderes, solidarisch finanziertes Pflichtmodell, und bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels wurde noch kein endgültiges Gesetz verabschiedet – die Ausgestaltung eines künftigen Erfordernisses wird weiterhin zwischen einem Opt-out-„Standardeinschluss"-Modell und einer vollständigen gesetzlichen Pflichtversicherung verhandelt. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu einer Pflichtlösung ist bemerkenswert hoch: Eine Civey-Umfrage ermittelte 62 % Zustimmung in der Gesamtbevölkerung und 72 % unter Eigentümerinnen und Eigentümern speziell.

Warnung

Stand Mitte 2026 ist die Elementarschadenversicherung weder automatisch Bestandteil einer Standard-Wohngebäudeversicherung noch eine bundesweite gesetzliche Pflicht. Manche Versicherer bündeln sie bereits mit Opt-out-Option, bevor eine endgültige Gesetzgebung vorliegt, doch das unterscheidet sich je nach Anbieter und Region, und die Vertragsbedingungen variieren. Ausdrücklich nachzufragen, ob ein Angebot den Elementarschutz enthält – statt anzunehmen, „Gebäudeversicherung" decke Hochwasser- oder Starkregenschäden bereits ab – gehört zu den folgenreichsten Prüfungen, die neue Eigentümerinnen und Eigentümer vornehmen können; die Lücke fällt meist erst auf, wenn ein Schaden abgelehnt wird.

Angesichts dieser Unsicherheit ist es für jede neue Eigentümerin und jeden neuen Eigentümer sinnvoll, aktuelle Wohngebäudeversicherungs-Angebote zu vergleichen – einschließlich der Frage, ob der Elementarschutz gebündelt oder separat berechnet wird –, unabhängig davon, wie die anstehende Gesetzgebung am Ende ausfällt.

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Was die Prämie beeinflusst

Die Prämien schwanken stärker, als die genannte Spanne vermuten lässt, und werden vor allem beeinflusst durch: Baujahr und Bauweise des Gebäudes, seine Größe, die ZÜRS-Zone (die Hochwasser-/Rückstau-Risikozonierung des GDV zur Bepreisung des Elementarschutzes), die gewählte Selbstbeteiligung sowie die Frage, ob der Elementarschutz gebündelt oder separat abgeschlossen wird. Versicherer haben zudem den Anpassungsfaktor – den Index, der bestehende Prämien an die Baukosteninflation anpasst – für 2026 um über 4 % angehoben, sodass ein Angebot von vor ein oder zwei Jahren kein verlässlicher Maßstab für die heutigen Kosten mehr ist.

Häufige Fragen

Ist die Wohngebäudeversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Nein – es gibt kein Gesetz, das Eigentümer zum Abschluss zwingt. In der Praxis verlangen Baufinanzierer jedoch mindestens den Nachweis einer Feuerversicherung vor der Auszahlung, was sie für nahezu jeden, der einen Kauf finanziert, faktisch zur Pflicht macht – auch ohne formale gesetzliche Vorgabe.

Was genau ist ein Sicherungsschein, und warum verlangt meine Bank ihn?

Ein Sicherungsschein ist eine vom Versicherer ausgestellte Bescheinigung, die den Kreditgeber als Begünstigten der Gebäudeversicherung benennt, gekoppelt an die im Grundbuch eingetragene Grundschuld. Er gibt der Bank die Sicherheit, dass eine Versicherungsleistung im Schadensfall ihr finanzielles Interesse am Darlehen schützt, und ist ein Standarddokument, das Kreditgeber vor der Auszahlung prüfen.

Brauche ich zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung, wenn ich im eigenen Haus wohne?

Ja – beide Policen decken unterschiedliche Dinge ab, die Bausubstanz beziehungsweise den Inhalt, sodass Eigennutzer in der Regel beide abschließen, um vollständig abgesichert zu sein. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt keinen gestohlenen Laptop und keine beschädigten Möbel, und die Hausratversicherung baut kein durch Feuer zerstörtes Dach wieder auf; jede Police zahlt nur für die Schadenkategorie, für die sie geschrieben wurde.

Ist ein Hochwasserschaden automatisch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Nein, nicht durch den Standardschutz. Hochwasser, Starkregen und Rückstau, Erdbeben und ähnliche Naturgefahren fallen unter die Elementarschadenversicherung, einen separaten Zusatzbaustein, den derzeit nur rund die Hälfte der deutschen Haushalte hat – dieser Baustein muss gesondert beantragt und bepreist werden und gilt nicht automatisch als eingeschlossen, sofern die Versicherungsbedingungen es nicht ausdrücklich vorsehen.

Braucht ein Mieter eine Wohngebäudeversicherung?

Nein – die Wohngebäudeversicherung kann nur der Eigentümer der Immobilie abschließen, und es ist Aufgabe des Vermieters, sie für ein vermietetes Gebäude zu organisieren. Der Versicherungsbedarf eines Mieters beschränkt sich in der Regel auf die Hausratversicherung für die eigenen Gegenstände und die Privathaftpflichtversicherung für Haftungsrisiken, da das Gebäude selbst nicht sein Eigentum ist.

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationen, keine individuelle Beratung, und ersetzt keine Finanz-, Versicherungs- oder Rechtsberatung. Vertragsbedingungen, Prämienhöhen und der Gesetzgebungsstand zur Elementarschadenversicherung ändern sich fortlaufend und unterscheiden sich je nach Versicherer, Bundesland und Immobilie. Vergleichen Sie aktuelle Gebäudeversicherungs-Angebote über lizenzierte Partner (Vergleichsportale) wie Tarifcheck, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Alle Angaben ohne Gewähr.

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