Altersvorsorgedepot: ETF-Rente ab 2027
Deutschlands Rentenreform 2027 ersetzt Riester durch das Altersvorsorgedepot: Sparer halten ETFs mit optionaler (nicht verpflichtender) Beitragsgarantie. Eine durchgerechnete Zulagentabelle zeigt, dass ein Elternteil von zwei Kindern mit 1.800 €/Jahr Einzahlung 1.140 € an Staatszulagen zurückerhält.

1.140 €: So hoch ist die staatliche Zulage, die ein Sparer mit zwei Kindern auf 1.800 € Einzahlung in ein Altersvorsorgedepot in einem einzigen Jahr erhält – sobald Deutschlands neues staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt am 1. Januar 2027 an den Start geht. Dieses eine Rechenbeispiel fasst die ganze Reform im Kleinen zusammen: Riesters pauschale Cent-Zulage entfällt und wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt, die höhere Beiträge und Familien belohnt – und das Geld darf endlich in ETFs stecken statt in einem garantielastigen Versicherungsmantel.
Dieser Ratgeber erklärt, was das Altersvorsorgedepot genau ist, wer nun berechtigt ist, wie die neue Förderung exakt berechnet wird (mit vollständiger Rechentabelle), was mit bestehenden Riester-Verträgen geschieht und wo die entfallene Beitragsgarantie gegen Sparer wirkt, die „staatlich gefördert" automatisch mit „risikofrei" gleichsetzen.
TL;DR
- Das Altersvorsorgedepot ersetzt Riester ab dem 1. Januar 2027 als Deutschlands gefördertes Privatvorsorge-Produkt und lässt Sparer Aktien, Fonds und ETFs halten statt garantielastiger Versicherungsprodukte.
- Die Beitragsgarantie ist jetzt optional, nicht mehr verpflichtend – ein echter Bruch mit Riesters 100-%-Garantieregel und der Grund für die höheren erwarteten Langfristrenditen.
- Die Förderung ist nun prozentual: 50 % der Beiträge bis 360 €/Jahr, dann 25 % der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €/Jahr, macht eine maximale Grundzulage von 540 €/Jahr, plus 300 € je Kind (Kinderzulage).
- Bestehende Riester-Verträge laufen unter Bestandsschutz weiter – niemand muss kündigen oder umstellen, aber ab dem Stichtag können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
- Selbstständige und Freiberufler sind nun berechtigt – eine Gruppe, die von Riesters Förderstruktur zuvor weitgehend ausgeschlossen war.
KEY-STAT: 1.140 € — maximale jährliche Staatszulage für einen Sparer mit 2 Kindern, der 1.800 €/Jahr einzahlt
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge, das Aktien, Fonds und ETFs aufnehmen kann statt der versicherungsartigen Produkte, in die Riester-Verträge meist verpackt waren. Ab dem 1. Januar 2027 ist es das einzige geförderte Privatvorsorge-Produkt in Deutschland und löst die Riester-Rente ab, die seit zwei Jahrzehnten wegen hoher Kosten, geringer Aktienquote und einer verpflichtenden 100-%-Beitragsgarantie in der Kritik stand – Letztere zwang die Anbieter in renditeschwache, garantielastige Portfolios.
Der Gesetzgebungsweg war für deutsche Verhältnisse zügig: Das Bundeskabinett beschloss die Reform am 17. Dezember 2025, der Bundestag verabschiedete sie am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, und Ende Mai 2026 trat sie in Kraft (siehe Dokumentation des Bundestags, Mitteilung der Bundesregierung und Deutsche Rentenversicherung). Die Anbieter haben anschließend bis Anfang 2027 Zeit, tatsächliche Altersvorsorgedepot-Produkte auf den Markt zu bringen – deshalb kann niemand vor dem 1. Januar 2027 eines eröffnen, obwohl das Gesetz selbst bereits gilt.
Wer ein Altersvorsorgedepot gegen die gesetzliche Rentenversicherung abwägt, sollte zunächst verstehen, wie beide zusammenwirken – was mit Ihrer Rente als Expat passiert erklärt, wie die staatliche Rente selbst funktioniert, bevor Sie ein gefördertes Privatprodukt darüberlegen.
Wer ist berechtigt – und was sich gegenüber Riester ändert
Riesters Förderstruktur war um Arbeitnehmer herum gebaut, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das bedeutete: Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer waren weitgehend ausgeschlossen, sofern sie sich nicht über den Ehepartner qualifizierten. Das Altersvorsorgedepot lässt diese Beschränkung fallen: Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer sind allesamt förderberechtigt – eine der größten praktischen Änderungen der Reform.
Zwei weitere Gestaltungsentscheidungen aus Riester-Zeiten bleiben bestehen: Die Beiträge sind für die Förderung weiterhin gedeckelt, und die Auszahlung muss weiterhin als lebenslange Rente oder als Auszahlplan mit fester Laufzeit erfolgen – das Altersvorsorgedepot ist kein völlig flexibles Wertpapierdepot, das Sie mit 67 in einem Zug leeren können. Die Besteuerung folgt demselben Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wie bei Riester: Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich begünstigt, die spätere Auszahlung wird im Ruhestand versteuert – dann, wenn viele Sparer in einem niedrigeren Steuersatz liegen als im Erwerbsleben.
Die Förderung, vollständig durchgerechnet
Das ist der Teil, den die meisten Darstellungen überspringen: wie viel der Staat genau zusätzlich zu Ihrem Beitrag beisteuert. Das neue System ersetzt Riesters pauschale Cent-Zulage durch eine zweistufige prozentuale Förderung:
- 50 % der Beiträge bis 360 €/Jahr – wert bis zu 180 €.
- 25 % der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €/Jahr – wert bis zu 360 € mehr.
- Diese Kombination deckelt die Grundzulage bei 540 €/Jahr – rund das Dreifache von Riesters altem Höchstwert von 175 €.
- Kinderzulage: 300 € je Kind und Jahr, zusätzlich zur Grundzulage, solange mindestens 25 €/Monat eingezahlt werden.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für Sparer unter 25 im Jahr des Vertragsabschlusses.
Die Förderobergrenze gilt für Beiträge bis 1.800 €/Jahr – Sie dürfen mehr einzahlen (bis zu 6.840 €/Jahr insgesamt), aber alles über 1.800 € bringt keine zusätzliche Förderung. Das ergibt über vier realistische Beitragshöhen folgendes Bild:
| Szenario | Jahresbeitrag | 50-%-Stufe (bis 360 €) | 25-%-Stufe (360,01–1.800 €) | Grundzulage gesamt | Kinderzulage | Staatszulage gesamt | Ihre Nettokosten | Effektive Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mindestsparer, keine Kinder | 360 € | 180 € | 0 € | 180 € | 0 € | 180 € | 180 € | 50 % |
| Elternteil, 1 Kind, moderater Beitrag | 900 € | 180 € | 135 € (25 % × 540 €) | 315 € | 300 € | 615 € | 285 € | 68,3 % |
| Höchstsparer, keine Kinder | 1.800 € | 180 € | 360 € (25 % × 1.440 €) | 540 € | 0 € | 540 € | 1.260 € | 30 % |
| Höchstsparer, 2 Kinder | 1.800 € | 180 € | 360 € (25 % × 1.440 €) | 540 € | 600 € (2 × 300 €) | 1.140 € | 660 € | 63,3 % |
Lesen Sie die letzte Zeile als den Schlagzeilenfall: Ein Elternteil von zwei Kindern, das die vollen 1.800 €/Jahr einzahlt, erhält 1.140 € davon als Staatszulage zurück – die tatsächlichen Eigenkosten dieses Sparjahres betragen also 660 €, eine effektive Förderquote von über 63 %. Familien mit mehr Kindern oder kleineren Beiträgen im Verhältnis zu 360 € sehen die effektive Quote sogar noch höher steigen, weil die 50-%-Stufe und die pauschale Kinderzulage auf einer kleineren Basis anteilig mehr bewirken.
Tipp
Wer mindestens 360 €/Jahr einzahlt, sichert sich die volle 50-%-Förderung, bevor die Quote auf 25 % sinkt – diese ersten 360 € sind der hebelstärkste Euro im gesamten System.
Der Haken: keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr
Riester verpflichtete die Anbieter, mindestens 100 % der nominalen Beiträge zum Auszahlungszeitpunkt zu garantieren – eine Regel, die nahezu jedes Riester-Produkt in Anleihen, Geldmarktinstrumente und aktienarme Mischungen drängte, um auf dem garantierten Teil nie einen Verlust auszuweisen. Das Altersvorsorgedepot streicht diese Vorgabe – die Beitragsgarantie ist nun optional, nicht mehr verpflichtend –, und genau das erlaubt dem Produkt, ETFs und Aktien mit spürbarem Gewicht zu halten und jene Langfristrenditen anzustreben, die ein ETF-Sparplan für Einsteiger über Jahrzehnte erzeugen kann.
Anbieter von Standardprodukten unterliegen einem Kostendeckel von 1,0 %/Jahr, der begrenzt, wie viel ein Dachfonds oder ein Robo-artiges Standardprodukt verlangen darf – eine spürbare Obergrenze gegenüber den geschichteten Gebühren, die viele Riester-Verträge über 20–30 Jahre teuer machten.
Warnung
Der Wegfall der Beitragsgarantie ist ein echter Zielkonflikt, kein reines Upgrade. Ein Riester-Sparer mit 100-%-Garantie konnte nominal kein Kapital verlieren; ein Altersvorsorgedepot-Sparer in einem aktienlastigen, ungarantierten Produkt kann in einem schlechten Jahr einen Wertverlust im Depot sehen – besonders kurz vor dem geplanten Auszahlungstermin. Die Förderung erhöht Ihren Beitrag, schützt aber den investierten Bestand nicht vor dem Marktrisiko, sobald er im Depot liegt. Wer erst mit Mitte 50 oder später beginnt, sollte die garantie-optionale Struktur sorgfältig gegen den eigenen Anlagehorizont abwägen.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Bestehende Riester-Kunden müssen nichts tun. Bereits laufende Verträge laufen unter Bestandsschutz weiter – es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung in ein Altersvorsorgedepot. Der einzige harte Stichtag liegt auf der Angebotsseite: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter keine neuen Riester-Verträge mehr verkaufen. Wer bereits einen hat, behält seine bestehenden Konditionen, Förderregeln und die Garantie und kann schlicht entscheiden, ob er weiter einzahlt, pausiert oder seinen Riester-Vertrag später auf eigener Grundlage mit einem Altersvorsorgedepot vergleicht, sobald Produkte tatsächlich verfügbar sind.
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Altersvorsorgedepot vs. Riester: was sich wirklich ändert
| Merkmal | Riester (alt) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Zulässige Anlagen | Meist versicherungsverpackt, garantielastig | Aktien, Fonds, ETFs |
| Beitragsgarantie | Verpflichtend, 100 % der Beiträge | Optional |
| Max. Grundzulage | 175 €/Jahr | 540 €/Jahr |
| Förderstruktur | Pauschale Cent-Zulage | 50 % bis 360 €, dann 25 % bis 1.800 € |
| Kinderzulage | Niedriger, fester Betrag | 300 €/Kind/Jahr |
| Berechtigung Selbstständige | Weitgehend ausgeschlossen | Eingeschlossen |
| Kostendeckel Standardprodukt | Nicht standardisiert | 1,0 %/Jahr |
| Neue Verträge nach 2027 | Nicht verfügbar | Verfügbar |
Das Muster ist in jeder Zeile dasselbe: breitere Berechtigung, eine größere und progressivere Förderung sowie marktabhängige Chancen im Tausch gegen den Verzicht auf den garantierten Boden. Ob dieser Tausch zu einem konkreten Sparer passt, hängt stark vom Anlagehorizont, der bestehenden Rentenabsicherung und der Risikobereitschaft ab – Faktoren, die auch beeinflussen, wie eine Steuerklasse das Nettoeinkommen prägt und damit indirekt, wie viel Spielraum zum Einzahlen überhaupt bleibt.
Häufige Fragen
Was ist das Altersvorsorgedepot und wie unterscheidet es sich von Riester?
Es ist Deutschlands neues, staatlich gefördertes Privatvorsorge-Produkt, das Riester ab dem 1. Januar 2027 ersetzt. Der zentrale Unterschied ist die Anlagefreiheit: Ein Altersvorsorgedepot kann Aktien, Fonds und ETFs mit optionaler Beitragsgarantie halten, während Riester eine verpflichtende 100-%-Garantie verlangte, die Produkte in renditeschwache, garantielastige Portfolios drängte.
Wer ist für das Altersvorsorgedepot berechtigt?
Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer sind allesamt berechtigt. Das ist eine deutliche Ausweitung – Selbstständige waren von Riesters Förderstruktur zuvor weitgehend ausgeschlossen.
Wie wird die staatliche Förderung berechnet?
Der Staat fördert 50 % der Beiträge bis 360 €/Jahr (wert bis zu 180 €) und 25 % der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €/Jahr (wert bis zu 360 € mehr), macht eine maximale Grundzulage von 540 €/Jahr. Eltern erhalten zusätzlich 300 € je Kind und Jahr (Kinderzulage), und Sparer unter 25 bekommen beim Abschluss einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag nach 2027?
Automatisch ändert sich nichts. Bestehende Riester-Verträge laufen unter Bestandsschutz weiter – es gibt keine erzwungene Kündigung oder Umwandlung. Die einzige Änderung: Anbieter dürfen ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr verkaufen.
Ist das Kapital im Altersvorsorgedepot garantiert?
Nicht standardmäßig. Riester verlangte eine 100-%-Beitragsgarantie; das Altersvorsorgedepot macht die Garantie optional – genau das erlaubt Anbietern, wirklich aktien- und ETF-lastige Standardprodukte anzubieten. Ein ungarantiertes Produkt zu wählen bedeutet, das Marktrisiko auf dem investierten Bestand im Tausch gegen höhere erwartete Langfristrenditen zu akzeptieren.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die genannten Zahlen zur Altersvorsorgedepot-Reform geben den Gesetzesstand nach der Zustimmung des Bundesrats am 8. Mai 2026 und dem Inkrafttreten Ende Mai 2026 wieder; tatsächliche Produkte, Anbietergebühren und Umsetzungsdetails ab dem 1. Januar 2027 können abweichen. Vergleichen Sie aktuelle Optionen zur privaten Altersvorsorge und zum ETF-Sparen über lizenzierte Partner (Vergleichsportale) wie Tarifcheck, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Alle Angaben ohne Gewähr.
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