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Money in Germany

Immobilie in Deutschland kaufen als Ausländer (2026)

Deutsches Recht kennt keine Wohnsitz- oder Staatsbürgerschaftspflicht beim Immobilienkauf — Banken bewerten EU- und Nicht-EU-Käufer aber sehr unterschiedlich bei LTV und Eigenkapital. Ein Rechenbeispiel an einer 400.000-€-Wohnung zeigt die reale Eigenkapital-Lücke und den Schufa-Zeitplan.

milanbuha0017. Juli 20269 Min. LesezeitRead in English
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Geprüft von Milan Buha · 17. Juli 2026

Fragen Sie in einem Forum, ob Ausländer in Deutschland Immobilien kaufen dürfen, und Sie erhalten zwei selbstbewusste, gegensätzliche Antworten: „klar, kein Problem" und „nicht ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis". Beide verfehlen die eigentliche Trennlinie. Das deutsche Recht knüpft den Immobilienerwerb an keinerlei Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsvoraussetzung – Sie können einen notariellen Kaufvertrag mit einem Touristenvisum, aus dem Ausland heraus oder am ersten Tag einer befristeten Arbeitserlaubnis unterschreiben. Der eigentliche Türsteher zwischen Ihnen und dem Schlüssel ist nicht das Grundbuch. Es ist die Bank – und die behandelt Residente und Nicht-Residente sehr unterschiedlich.

Kurz gefasst

  • Es gibt keine Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitspflicht, um in Deutschland Immobilien zu besitzen – EU- und Nicht-EU-Bürger kaufen zu identischen rechtlichen Bedingungen.
  • Immobilienbesitz verschafft kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und keinen Aufenthaltsstatus.
  • Banken trennen Käufer vor allem nach Wohnsitz und Einkommensherkunft, nicht nur nach Reisepass – Nicht-Residente stoßen typischerweise auf Beleihungsgrenzen (LTV) von 50–60 %.
  • Ausländische Käufer benötigen häufig Eigenkapital für die Kaufnebenkosten (~10–15 % des Kaufpreises) plus, bei Nicht-Residenz, oft 20–40 %+ des Kaufpreises selbst.
  • Die Schufa reist nicht mit – ausländische Bonitätshistorien zählen hier nichts, und eine verwertbare deutsche Schufa-Akte braucht rund 3–6 Monate Aufbauzeit.
0Jahre deutscher Aufenthaltszeit oder Staatsbürgerschaft, die gesetzlich vorgeschrieben sind, um hier Eigentum zu erwerben

Nein, Sie brauchen weder Aufenthaltstitel noch Staatsbürgerschaft zum Kauf

Beginnen wir mit dem Teil, den fast jeder englischsprachige Ratgeber durcheinanderbringt: Das deutsche Recht stellt keine Eigentumsbeschränkung für Ausländer auf, ob aus der EU oder nicht. Sie brauchen weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Mindestzahl an Jahren im Land noch die deutsche Staatsbürgerschaft, um als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Es ist möglich, den gesamten Kauf – Notartermin inklusive – vom Ausland aus abzuwickeln, indem eine notariell beglaubigte Vollmacht einer Vertretung erlaubt, in Ihrem Namen zu unterschreiben.

Was viele stolpern lässt, ist die Kehrseite, und die zählt genauso viel: Immobilienbesitz verschafft Ihnen aufenthaltsrechtlich gar nichts. Ein Kaufvertrag wird nicht zu einem Visum, verlängert keine Aufenthaltserlaubnis und zählt nicht auf eine Niederlassungsfrist an. Immobilienrecht und Aufenthaltsrecht sind zwei völlig getrennte Systeme, die zufällig auf demselben Grundstück aufeinandertreffen. Wenn Sie planen, mehr als 90 Tage im Jahr in der Wohnung zu leben, brauchen Sie weiterhin das gewöhnliche Visum oder die Aufenthaltserlaubnis, die für Ihre Situation gilt – der Kauf der Wohnung ändert daran nichts.

Hinweis

Manche Nicht-EU-Länder bewerben anderswo in Europa „Haus kaufen, Visum bekommen"-Programme. Deutschland kennt keinen solchen Investoren-Aufenthaltsweg über Immobilien. Halten Sie beide Entscheidungen – wo Sie legal leben dürfen und was Sie legal besitzen dürfen – bei Ihrer Planung strikt auseinander.

Wie Banken Käufer tatsächlich einordnen: EU/resident vs. Nicht-EU/nicht-resident

Die Eigentumsfähigkeit ist einfach; die eigentliche Filterung findet bei der Finanzierung statt, und dabei geht es mehr um Wohnsitz und Einkommensherkunft als um den Passstempel allein. Ein deutscher Staatsbürger, der im Ausland lebt und verdient, wird eher wie ein Nicht-Resident bewertet als wie ein Nachbar mit deutscher Gehaltsabrechnung; eine Inhaberin einer Blauen Karte EU mit stabilem deutschem Gehalt wird meist eher wie eine Residentin behandelt, selbst wenige Monate nach Erhalt der Erlaubnis.

Eine Übersicht über die passende Baufinanzierung für Ausländer in Deutschland hilft, die richtige Bank für das eigene Profil vorab einzugrenzen.

KäuferprofilTypische LTV-GrenzeZusätzlich benötigtes EigenkapitalZusätzliche Unterlagen
Resident, Einkommen in Euro aus Deutschland, beliebige Staatsangehörigkeit~80–90 % des ImmobilienwertsMeist nur die Kaufnebenkosten (~10–15 % des Preises)Aktuelle Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Schufa-Auskunft
Inhaber Blaue Karte EU / Fachkräftevisum, deutsches Einkommen~80–90 %, manche Banken vorsichtiger bei VisumsdauerKaufnebenkosten, manchmal moderater ExtrapufferWie oben, plus Kopie von Visum/Erlaubnis
Nicht-EU-Bürger, befristete Erlaubnis, kein deutsches EinkommenOft gedeckelt bei rund 50–60 %Kaufnebenkosten plus rund 20–40 %+ des KaufpreisesÜbersetzter Einkommensnachweis, internationale Bonitätshistorie, teils deutscher Bürge
Nicht-Resident, Kauf aus dem AuslandHäufig gedeckelt bei 50–60 %Kaufnebenkosten plus in manchen Fällen 40–50 %+ des KaufpreisesNachweis von Bindungen zu Deutschland/EU, größere Barreserven, spezialisierter Nicht-Resident-Kreditgeber

Die Quellen variieren bei den genauen Nicht-Resident-Prozentsätzen – unterschiedliche Kreditgeber und Vermittler nennen Spannen von grob 20 % bis 50 %+ des Preises, je nach Einkommenswährung, Bindungen zu Deutschland und wie konservativ die einzelne Bank kalkuliert. Betrachten Sie die Tabelle als die Form der Entscheidung, nicht als Zitat einer bestimmten Bank.

Tipp

Sind Sie EU-Bürgerin oder EU-Bürger, verdienen und banken aber außerhalb Deutschlands, gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Reisepass Ihnen Resident-Konditionen sichert. Ein deutsches Konto zu eröffnen und, wenn möglich, schon vor der Antragstellung zumindest teilweise deutsches Euro-Einkommen zu organisieren, verändert die Bewertung durch eine Bank weit stärker als die Staatsbürgerschaft.

Die Eigenkapital-Lücke: ein Rechenbeispiel an einer Wohnung

Zahlen machen die Lücke greifbar. Nehmen Sie eine 400.000-€-Wohnung in Berlin, wo die Grunderwerbsteuer 6,0 % beträgt – sie reicht von 3,5 % in Bayern bis zu 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein, je nachdem, wo Sie kaufen.

KostenpositionAngenommener SatzBetrag
Grunderwerbsteuer (Berlin, 6,0 %)6,0 %24.000 €
Notar- und Grundbuchgebühren (GNotKG, bundesweit)~2,0 %8.000 €
Käuferanteil an der Maklerprovision (seit Dez. 2020 hälftig geteilt)~3,6 % inkl. MwSt.14.280 €
Kaufnebenkosten gesamt~11,6 %~46.280 €

Mehr Details zu jeder einzelnen Position finden Sie in unserem Rechenbeispiel zu den Kaufnebenkosten beim Hauskauf in Deutschland. Diese Abschlusskosten sind unabhängig von Ihrer Herkunft gleich hoch – Banken finanzieren sie in der Regel nicht mit, sie kommen so oder so aus dem Ersparten. Die eigentliche Lücke öffnet sich beim Kaufpreis selbst:

KäufersituationBenötigtes Eigenkapital für die ImmobiliePlus KaufnebenkostenUngefährer Gesamtbedarf an Bargeld
Resident mit deutschem Einkommen (90 % LTV)~40.000 € (10 %)~46.280 €~86.280 € (~22 % des Preises)
Nicht-EU-/Nicht-Resident-Käufer (55 % LTV)~180.000 € (45 %)~46.280 €~226.280 € (~57 % des Preises)

Das ist eine Lücke von rund 140.000 € bei derselben Wohnung, allein getrieben von Wohnsitz und Einkommensherkunft, nicht von der Immobilie selbst. Das ist eine illustrative Rechnung nach Bankpolitik, kein Angebot – Ihre eigene Zahl hängt vom konkreten Kreditgeber, Ihrer Einkommenswährung und davon ab, wie die Bank Ihren Visumsstatus gewichtet.

Schufa und Einkommensnachweis ohne deutsche Vorgeschichte

Selbst eine makellose Bonitätshistorie aus dem Ausland ist für eine deutsche Bank am ersten Tag nichts wert. Ausländische Bonitätswerte übertragen sich nicht – die Schufa (Deutschlands wichtigste Auskunftei) legt erst dann eine Akte an, wenn Sie eine deutsche Adresse anmelden, ein deutsches Konto eröffnen oder bestimmte Verträge hier unterschreiben. Keine Schufa-Akte zu haben ist nicht dasselbe wie eine schlechte zu haben, bedeutet aber, dass eine Bank noch nichts zu prüfen hat.

Die meisten Neuankömmlinge, die ein Konto eröffnen, eine Adresse anmelden und einen Postpaid-Mobilfunkvertrag abschließen, bauen innerhalb von rund 3–6 Monaten eine verwertbare Schufa-Akte auf. Dieser Score zählt danach mehr als nur für die Bewilligung – er kann den Zinssatz selbst beeinflussen: Manche Kreditgeber bieten bei einem starken Basisscore (rund 97+) nahezu ihren Bestzins, verlangen bei einem mittleren Score einen spürbaren Aufschlag und lehnen unterhalb einer bestimmten Schwelle ganz ab. Angestellte brauchen typischerweise 3–6 Monate deutsche Gehaltsabrechnungen; Selbstständige werden meist um rund drei Jahre saubere Steuerbescheide gebeten. Da eine Bank die Tragfähigkeit vom Netto- und nicht vom Bruttoeinkommen aus beurteilt, hat Ihre Steuerklasse – die festlegt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird – einen realen, wenn auch indirekten Effekt auf die Einkommenszahl, die ein Kreditgeber sieht.

Achtung

Ein notarieller Kaufvertrag in Deutschland ist ab dem Moment bindend, in dem beide Parteien unterschreiben – es gibt keine gesetzliche Widerrufsfrist, nachdem der Notar ihn vorgelesen hat und Sie unterschrieben haben. Unterschreiben Sie niemals, bevor Ihre Finanzierung schriftlich vom Kreditgeber bestätigt ist, egal wie solide die mündliche Vorab-Zusage klang. Das gilt für jeden Käufer, ist aber der teuerste Fehler, den ein ausländischer Käufer machen kann, während er noch eine Schufa-Historie aufbaut und Kreditgeber vergleicht.

Ein deutsches Girokonto und eine Schufa-Akte früh aufzubauen – deutlich bevor Sie ernsthaft mit der Haussuche beginnen – ist der wirkungsvollste Schritt für ausländische Käufer, denn dadurch läuft die 3–6-Monats-Uhr parallel zur Suche statt erst danach. Eröffnen Sie Ihr Girokonto in Deutschland deshalb möglichst zeitgleich mit der ersten Wohnungsbesichtigung, nicht erst danach.

Was Ihr Aufenthaltsstatus verändert – und was er nie berührt

Zusammengenommen verändern Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsstatus drei Dinge: welche Banken Sie überhaupt anfragen können, Ihre Beleihungsgrenze und Ihren Zinssatz, und wie viel Bargeld Sie persönlich am Abschlusstag mitbringen müssen. Sie ändern nichts an Ihrem rechtlichen Anspruch, die Immobilie zu besitzen, im Grundbuch zu erscheinen, sie später zu verkaufen oder zu vererben. Sobald Sie eingetragener Eigentümer sind, halten ein deutscher Nachbar und ein nicht-residenter ausländischer Käufer exakt dieselben Eigentumsrechte an ihren jeweiligen Wohnungen.

Weil die Eigenkapital-Lücke eher eine Finanzierungs- als eine Rechtsfrage ist, vergleichen Käufer, die dem höheren Nicht-Resident-Eigenkapitalbedarf gegenüberstehen, üblicherweise Angebote mehrerer Kreditgeber – einschließlich Vermittlern, die sich auf Finanzierungen für Nicht-Residente und internationale Käufer spezialisieren –, statt das erste Angebot einer einzelnen Filialbank zu akzeptieren, da LTV-Grenzen und Zinsaufschläge zwischen Kreditgebern für dasselbe Käuferprofil spürbar variieren.

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Typische Fehler ausländischer Käufer

  • Anzunehmen, für den Kauf sei eine Aufenthaltserlaubnis nötig. Ist sie nicht – schon dieser Irrtum allein hält Menschen davon ab, überhaupt ein Angebot einzuholen.
  • Anzunehmen, allein die EU-Staatsbürgerschaft bringe Resident-Konditionen. Wo Ihr Einkommen und Ihr Bankkonto liegen, zählt genauso viel wie der Reisepass.
  • Ein deutsches Konto erst nach Beginn der Haussuche zu eröffnen, was Monate an Schufa-Aufbauzeit verschenkt, die im Hintergrund hätten laufen können.
  • Die Kaufnebenkosten als Prozentsatz des Einkommens statt als Bargeld zu budgetieren. Diese Kosten sind bei Abschluss fällig und werden nur sehr selten in die Finanzierung eingebunden.
  • Das Währungsrisiko zu ignorieren, wenn Ersparnisse außerhalb der Eurozone liegen – ein schwächerer Euro kann Ihre effektive Anzahlung zwischen Angebot und Notartermin still schrumpfen lassen.
  • Die Anzahlung als schnell zu findenden Pauschalbetrag zu behandeln, statt als Ziel, auf das man hinarbeitet – viele Käufer bauen den Kaufnebenkosten-Puffer über ein bis zwei Jahre diszipliniert auf, etwa über einen ETF-Sparplan, statt zu versuchen, alles in den letzten Monaten vor der Haussuche anzusparen.
  • Zu vergessen, dass Eigentum den Versicherungsbedarf verändert, nicht nur die Bankbeziehung – wer statt zu mieten kauft, sollte die private Haftpflichtversicherung überprüfen und zusätzlich eine separate Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abschließen, die eine Haftpflichtpolice nicht abdeckt.

Tipp

Liegt der Kauf mehr als ein Jahr in der Zukunft, starten Sie schon jetzt – noch bevor Sie eine Immobilie ausgewählt haben – mit einem deutschen Konto und einem Postpaid-Mobilfunkvertrag Ihre Schufa-Uhr, ganz kostenlos. Es kostet nichts, und es ist der eine Schritt, der sich umso mehr auszahlt, je früher Sie ihn gehen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen deutschen Wohnsitz, um in Deutschland Immobilien zu kaufen?

Nein. Das deutsche Recht stellt für EU- und Nicht-EU-Bürger keine Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitspflicht beim Immobilienerwerb auf. Sie können einen Kauf vom Ausland aus mit einer notariell beglaubigten Vollmacht abschließen. Die Anforderungen, die tatsächlich gelten – Eigenkapital, Einkommensnachweis, Schufa – kommen von der finanzierenden Bank, nicht vom Immobilienrecht selbst.

Verschafft mir Immobilienbesitz in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Immobilienbesitz und Aufenthaltsstatus sind in Deutschland vollständig getrennte Rechtssysteme. Der Kauf einer Wohnung verlängert, ersetzt oder zählt nicht auf ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis an, und wenn Sie planen, mehr als 90 Tage im Jahr in der Immobilie zu leben, brauchen Sie weiterhin die passende Aufenthaltserlaubnis über den normalen Weg.

Wie viel Anzahlung brauchen Nicht-EU-Bürger für eine deutsche Baufinanzierung?

Es gibt keine einzelne feste Zahl – Kreditgeber-Richtlinien nennen Spannen von grob 20 % bis 50 %+ des Kaufpreises, je nach Wohnsitz, Einkommenswährung und Bindungen zu Deutschland, zusätzlich zu den Kaufnebenkosten (Abschlusskosten) von etwa 10–15 %. Nicht-resident Käufer ohne deutsches Einkommen liegen meist am oberen Ende dieser Spanne; Inhaber der Blauen Karte EU mit deutschem Gehalt liegen meist eher am unteren Ende.

Kann ich schon vor dem Umzug nach Deutschland einen Schufa-Score aufbauen?

Nicht nennenswert – die Schufa legt erst eine Akte an, sobald Sie eine deutsche Adresse, ein Konto oder bestimmte Verträge hier haben, eine Akte kann also nicht vor Ihrer Ankunft existieren. Sobald Sie angekommen sind, sind die Anmeldung der Adresse, die Eröffnung eines deutschen Kontos und der Abschluss eines Postpaid- (nicht Prepaid-)Mobilfunkvertrags die schnellsten Wege, einen verwertbaren Score aufzubauen – typischerweise über etwa 3–6 Monate.

Behandeln Banken EU-Bürger genauso wie deutsche Staatsbürger?

Nicht automatisch. Die Staatsbürgerschaft ist ein Faktor unter mehreren; Wohnsitz und Einkommensherkunft wiegen meist mindestens genauso schwer. Ein EU-Bürger, der außerhalb Deutschlands lebt und verdient, kann eher wie ein Nicht-Resident bewertet werden, während ein Nicht-EU-Bürger mit stabilem deutschem Gehalt und Blauer Karte eher wie ein Resident bewertet werden kann. Entscheidend ist das gesamte finanzielle Bild, nicht der Reisepass allein.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung dar. Beleihungsgrenzen, Eigenkapitalanforderungen und Zinssätze werden von jedem Kreditgeber individuell festgelegt und ändern sich mit der Zeit; vergleichen Sie aktuelle Angebote über lizenzierte Partner (Vergleichsportale) wie Tarifcheck, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Die genannten Zahlen (Grunderwerbsteuersätze, Notar-/Grundbuchkosten, Maklerprovisionsregeln, Schufa-Score-Bänder) spiegeln 2026er-Richtwerte wider und können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr.

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