Rundfunkbeitrag 2026: Wer zahlt und wer ist befreit
Der Rundfunkbeitrag ist eine feste Gebühr von 18,36 Euro pro Monat und Haushalt, TV hin oder her, unverändert seit 2021. Dieser Ratgeber erklärt, wer zahlt, wie die Abrechnung meist automatisch über das Meldeamt startet, und wer Befreiung oder Ermäßigung bekommt.
18,36 € im Monat schuldet 2026 jeder registrierte Haushalt (jede Wohnung) in Deutschland für den Rundfunkbeitrag – die öffentlich-rechtliche Rundfunkabgabe, die im Alltag immer noch häufig „GEZ" genannt wird, nach der Behörde, die sie früher eingezogen hat. Ob Sie einen Fernseher, ein Radio oder gar kein Empfangsgerät besitzen, spielt keine Rolle. Sind Sie an einer Adresse gemeldet, hängt die Gebühr sehr wahrscheinlich schon daran – oder ist kurz davor.
TL;DR — Der Rundfunkbeitrag 2026
- Der Rundfunkbeitrag ist eine feste Gebühr pro Wohnung, nicht pro Person oder Gerät – ein Haushalt, eine Rechnung, aufgeteilt, wie die Bewohner es untereinander regeln.
- Der 2026 gültige Betrag liegt bei 18,36 €/Monat (220,32 €/Jahr), unverändert seit August 2021, trotz einer geplanten Erhöhung, die derzeit vor Gericht feststeckt.
- Die Anmeldung läuft oft automatisch: Der Beitragsservice gleicht Daten ab, die er vom Einwohnermeldeamt erhält, sobald Sie sich an einer Adresse anmelden.
- Befreiung (vollständiger Erlass) gilt für Bürgergeld-, Sozialhilfe-, BAföG- und ähnliche Leistungsempfänger; Ermäßigung (ein Drittel, 6,12 €/Monat) gilt für Fälle mit dem RF-Merkzeichen.
- Eine Befreiung oder Ermäßigung lässt sich bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragen, sofern Sie das mit Nachweisen belegen – ein Antrag lohnt sich also auch, wenn Sie glauben, das Fenster verpasst zu haben.
Was der Rundfunkbeitrag eigentlich ist
Der Rundfunkbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands – ARD, ZDF und Deutschlandradio – und wird in ihrem Auftrag vom Beitragsservice eingezogen, der gemeinsamen Einrichtung dieser Sender. Der ältere Name GEZ (Gebühreneinzugszentrale) taucht im Alltag und bei Suchanfragen noch immer auf, obwohl diese Behörde mit der Reform des Finanzierungsmodells 2013 aufgelöst wurde.
Genau diese Reform von 2013 ist der Punkt, den viele Neuankömmlinge übersehen: Die Gebühr wurde vom Besitz eines Fernsehers oder Radios entkoppelt und zu einer Abgabe pro Wohnung. Eine Wohnung, eine Gebühr – egal, wie viele Geräte darin stehen oder wie viele Menschen dort leben. Eine WG mit vier Mitbewohnern und null Fernsehern zahlt genauso 18,36 € im Monat wie eine Einzelperson mit drei Fernsehgeräten.
Was Sie 2026 zahlen – und warum der Betrag umstritten bleibt
Aktuell in Rechnung gestellt werden 18,36 € im Monat, was 55,08 € im Quartal, 110,16 € pro Halbjahr oder 220,32 € pro Jahr entspricht. Eine weitere Vorauszahlung bringt keinen Rabatt.
| Zeitraum | Betrag |
|---|---|
| Monatlich | 18,36 € |
| Vierteljährlich | 55,08 € |
| Halbjährlich | 110,16 € |
| Jährlich | 220,32 € |
Dieser Betrag hat sich seit August 2021 nicht bewegt, als er nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2021 festgesetzt wurde – das Gericht erzwang die Erhöhung, nachdem der Landtag von Sachsen-Anhalt eine geplante Anpassung blockiert hatte. Seitdem hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) eine Anhebung auf 18,94 € ab 2025 empfohlen – doch die Bundesländer konnten sich erneut nicht einigen, woraufhin ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Verfassungsbeschwerde einreichten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte diesen Fall am 23. Juni 2026 mündlich (Aktenzeichen 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24); ein schriftliches Urteil wird für später im Jahr erwartet.
Zusätzlich hat die KEF ihre eigene Empfehlung im Februar 2026 leise revidiert: Sie schlägt inzwischen eine kleinere Erhöhung auf 18,64 € vor, und das erst ab 2027 – nicht mehr die ursprünglich diskutierten 18,94 € für 2025. Rechtlich in Kraft getreten ist von diesem Vorschlag bislang nichts.
Hinweis
Nichts davon ändert, was Sie aktuell schulden. Wie auch immer das Gericht am Ende entscheidet – für jeden laufenden Abrechnungszeitraum 2026 gelten 18,36 €/Monat. Zahlen Sie keinen abweichenden Betrag aufgrund von Schlagzeilen über eine mögliche Erhöhung – warten Sie auf eine offizielle Mitteilung des Beitragsservice, falls sich der Satz tatsächlich ändert.
Wer zahlt, und wie die Anmeldung meist automatisch beginnt
Jede registrierte Wohnung in Deutschland schuldet die Gebühr, ohne Ausnahme – ein Opt-out, weil man kein Empfangsgerät besitzt, gibt es nicht. In einer WG verlangt das Gesetz nur, dass pro Adresse eine Gebühr gezahlt wird; wie die Mitbewohner das intern aufteilen, ist ihre eigene Sache.
Was viele Neuankömmlinge überrascht: Sie „melden sich" für den Rundfunkbeitrag in den seltensten Fällen aktiv an. Wenn Sie Ihre Anmeldung (Wohnsitzanmeldung) oder eine Ummeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt erledigen, übermittelt dieses Amt regelmäßig einen festgelegten Datensatz – Name, Adresse, akademischer Grad, Familienstand, Geburtsdatum und Einzugsdatum – an den Beitragsservice, über den sogenannten Meldedatenabgleich. Der Beitragsservice gleicht diese Daten mit seinen eigenen Datensätzen ab; findet er kein bestehendes Konto für die Adresse, eröffnet er eines und beginnt die Abrechnung – rückwirkend zum vom Meldeamt erfassten Einzugsdatum.
Wenn Sie ohnehin gerade wiederkehrende Zahlungen für den Haushalt einrichten – ein Girokonto in Deutschland für das SEPA-Lastschriftverfahren, einen Internet- oder Handyvertrag oder die Klärung Ihrer Steuerklasse für die Gehaltsabrechnung –, dann trifft die Rundfunkbeitrags-Mitteilung erfahrungsgemäß in denselben ersten Monaten ein, oft unaufgefordert. Als ich mich in Deutschland anmeldete, kam das erste Schreiben des Beitragsservice tatsächlich innerhalb weniger Wochen, ganz ohne dass ich mich irgendwo aktiv registriert hätte.
Warnung
Briefe des Beitragsservice zu ignorieren lässt die Gebühr nicht verschwinden. Unbeantwortete Post eskaliert typischerweise zu einer Mahnung, dann zu einer automatischen Kontoanlage und einem förmlichen Bescheid (Festsetzungsbescheid) und schließlich zu einem Vollstreckungsverfahren, wenn Beträge offen bleiben. Wenn Sie tatsächlich Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung haben, ist die Lösung ein Antrag – nicht Schweigen.
Zweitwohnungen: die Nebenwohnung ist nicht automatisch befreit
Ein zweiter gemeldeter Wohnsitz – eine Zweitwohnung oder Nebenwohnung, häufig bei Pendlern aus beruflichen Gründen – ist nicht automatisch befreit. Sie muss wie jede andere Wohnung angemeldet werden und erzeugt eine eigene Gebühr, sofern Sie nicht aktiv werden.
Seit November 2019 kann, wer (oder dessen Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner) bereits den Rundfunkbeitrag für eine Hauptwohnung zahlt, eine Befreiung für eine Nebenwohnung beantragen. Das Timing zählt: Wer innerhalb von drei Monaten ab Erfüllung der Voraussetzungen den Antrag stellt, bekommt die Befreiung rückwirkend zum Zeitpunkt der Anspruchsberechtigung; wer später beantragt, erhält sie erst ab dem Monat der tatsächlichen Antragstellung.
Befreiung und Ermäßigung: wer wofür infrage kommt
Es existieren zwei unterschiedliche Erleichterungsmechanismen, die häufig verwechselt werden. Befreiung ist ein vollständiger Erlass – Sie zahlen nichts. Ermäßigung ist eine Reduzierung auf ein Drittel der Standardgebühr, aktuell 6,12 € im Monat. Beide setzen einen Antrag mit Nachweis voraus; keine wird automatisch gewährt, nur weil Sie theoretisch infrage kommen könnten.
| Kategorie | Art der Erleichterung | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung, Sozialgeld | Befreiung (vollständig) | Aktueller Leistungsbescheid |
| Empfänger von Asylbewerberleistungen | Befreiung (vollständig) | Leistungsbescheid der zuständigen Behörde |
| BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger (BAB), die nicht bei den Eltern wohnen | Befreiung (vollständig) | BAföG-/BAB-Bewilligungsbescheid |
| Empfänger von Blindenhilfe oder Pflegehilfe nach Landesrecht | Befreiung (vollständig) | Landesrechtlicher Leistungsbescheid |
| Inhaber des RF-Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis (blind/hochgradig sehbehindert ≥60 %, gehörlos oder hochgradig hörbehindert, oder behindert ≥80 % und an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnahmefähig) | Ermäßigung (1/3, 6,12 €/Monat) | Kopie des Schwerbehindertenausweises mit RF-Merkzeichen |
Weil die Anspruchsberechtigung vom genauen Wortlaut Ihres eigenen Bescheids oder Ausweises abhängt, dient die Tabelle oben als erste Orientierung, nicht als abschließende Antwort – die endgültige Entscheidung trifft der Beitragsservice erst, nachdem er Ihre Unterlagen geprüft hat.
So stellen Sie den Antrag
- Rufen Sie rundfunkbeitrag.de auf und öffnen Sie „Bürgerinnen und Bürger" → „Befreiung oder Ermäßigung beantragen".
- Füllen Sie das Online-Formular aus und drucken Sie es anschließend aus – eine rein digitale Einreichung akzeptiert der Beitragsservice für diesen Antrag nicht.
- Unterschreiben Sie es und legen Sie eine Kopie Ihres Nachweises bei (Leistungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis).
- Schicken Sie das unterschriebene Formular samt Nachweis per Post an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Tipp
Eine Befreiung oder Ermäßigung lässt sich bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewähren, sofern Sie belegen können, dass die Voraussetzungen bereits in diesem Zeitraum vorlagen. Merken Sie erst Monate oder Jahre später, dass Sie durchgehend anspruchsberechtigt waren, lohnt sich ein Antrag trotzdem – üblich ist, zunächst die relevanten Bescheide zu sammeln und dann gemeinsam einzureichen, statt die Vergangenheit für verloren zu halten.
Rund um die Anmeldung: weitere Behördenwege
Der Rundfunkbeitrag ist selten die einzige wiederkehrende Rechnung, die Neuankömmlinge im selben Zeitraum wie die Wohnsitzanmeldung klären. Ein Blick auf Konto- und Gebührenfallen bei der Eröffnung eines deutschen Bankkontos und ein Vergleich von Internet- und Handyvertragskonditionen fallen erfahrungsgemäß in dieselben ersten Monate, ebenso die Klärung, welche Steuerklasse für Ihre Gehaltsabrechnung gilt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher besitze?
Ja. Seit der Reform 2013 wird die Gebühr pro Wohnung (Haushalt) erhoben, nicht pro Gerät. Kein Fernseher, kein Radio, kein internetfähiges Gerät zu besitzen, begründet keine Befreiung – nur die konkreten Befreiungs- bzw. Ermäßigungskategorien tun das.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
18,36 € im Monat pro Haushalt – 55,08 € im Quartal, 110,16 € im Halbjahr oder 220,32 € im Jahr. Dieser Betrag ist seit August 2021 unverändert.
Steigt der Rundfunkbeitrag 2026 oder 2027?
Noch nicht in Kraft. Eine geplante Erhöhung auf 18,94 € (ab 2025) wurde von den Bundesländern blockiert und liegt inzwischen beim Bundesverfassungsgericht, das am 23. Juni 2026 mündlich verhandelt hat; ein Urteil wird für später im Jahr erwartet. Unabhängig davon empfiehlt die KEF seit Februar 2026 nur noch eine kleinere Erhöhung auf 18,64 €, erst ab 2027. Bis eine offizielle Mitteilung etwas anderes sagt, gelten 18,36 €/Monat.
Wer bekommt eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen, BAföG oder BAB (wenn nicht bei den Eltern wohnhaft) sowie bestimmte landesrechtliche Leistungen wie Blindenhilfe oder Pflegehilfe kommen grundsätzlich für eine vollständige Befreiung infrage, sofern der jeweilige Leistungsbescheid als Nachweis eingereicht wird.
Kann ich eine Erstattung oder rückwirkende Befreiung bekommen, sobald ich genehmigt bin?
Ja. Sowohl Befreiung als auch Ermäßigung lassen sich bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Antragsdatum gewähren, sofern Sie belegen können, dass die Voraussetzungen bereits in diesem früheren Zeitraum vorlagen.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung und stellt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung dar. Ob eine Befreiung oder Ermäßigung greift, hängt von Ihrem konkreten Bescheid und Ihrer persönlichen Situation ab – prüfen Sie Angaben zum Rundfunkbeitrag stets über die offiziellen Stellen (Beitragsservice, rundfunkbeitrag.de), bevor Sie sich auf einen hier genannten Wert verlassen. Alle Angaben ohne Gewähr.
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