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Money in Germany

Private Altersvorsorge in Deutschland: Der Expat-Guide

Sieben Wege, in Deutschland privat fürs Alter vorzusorgen, im direkten Vergleich: bAV, Rürup/Basisrente, private Rentenversicherung, ETF-Sparplan, Riester und das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 – mit allen Fördersummen, Fristen und Freibeträgen.

milanbuha0021. Juli 20269 Min. LesezeitRead in English
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Geprüft von Milan Buha · 21. Juli 2026

8.112 € im Jahr – so viel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2026 komplett steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen, und das ist nur einer von mindestens sechs sich überschneidenden Wegen, wie Deutschland Ansässigen erlaubt, außerhalb des gesetzlichen Systems fürs Alter vorzusorgen. Kaum ein Ratgeber erklärt diese Wege für ein internationales Publikum nebeneinander: Die meisten Texte behandeln ein einzelnes Produkt isoliert, auf Deutsch, für Leserinnen und Leser, die Begriffe wie Sonderausgaben und nachgelagerte Besteuerung bereits kennen. Dieser Leitfaden stellt alle Ebenen nebeneinander – gesetzliche Rente, bAV, Rürup/Basisrente, private Rentenversicherung, ETF-Sparplan, das kommende Altersvorsorgedepot und die bestehende Riester-Rente – in einem einzigen Vergleich, inklusive dem, was sich zum 1. Januar 2027 ändert.

KEY-STAT: 8.112 € — Höchstbetrag, den Arbeitnehmer 2026 steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können – 8 % der Beitragsbemessungsgrenze nach § 3 Nr. 63 EStG (Quelle: Techniker Krankenkasse)

TL;DR

  • Die gesetzliche Rente allein wird Ihr Einkommen nicht vollständig ersetzen – die meisten Ansässigen legen mindestens eine private Vorsorgeform obendrauf; siehe was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie Deutschland verlassen.
  • Die bAV ist die günstigste Ebene, wenn Ihr Arbeitgeber eine anbietet – Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (8.112 €/Jahr, 2026) und bis zu 4 % sozialabgabenfrei (4.056 €/Jahr), und Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss dazugeben.
  • Rürup/Basisrente ist der stärkste Steuervorteil für gut verdienende Freiberufler, bindet das Geld aber bis zum Beginn einer lebenslangen Rente – eine Auszahlung als Kapital gibt es nie.
  • Ein neues gefördertes ETF-Produkt, das Altersvorsorgedepot, startet zum 1. Januar 2027 und ersetzt Riester für neue Sparer – mit optionaler Kapitalgarantie und einer Kostenobergrenze von 1,0 % pro Jahr.
  • Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter – die Reform schließt Riester nur für neue Sparer, laufende Verträge werden nicht gekündigt.

Warum "Rente" hier fünf verschiedene Dinge bedeutet

Deutschland hat kein einziges Altersvorsorgesystem – sondern einen Stapel aus mehreren Ebenen. Ganz unten steht die verpflichtende, umlagefinanzierte gesetzliche Rente (gesetzliche Rentenversicherung), in die die meisten Arbeitnehmer automatisch einzahlen. Darüber liegen freiwillige, geförderte oder rein private Ebenen: ein betriebliches Modell, das Ihr Arbeitgeber anbieten kann, ein steuerlich begünstigtes Produkt für Selbstständige, eine versicherungsbasierte private Rentenversicherung, ein einfacher ETF-Sparplan und – ab 2027 – ein neues gefördertes Depot, das das vielkritisierte Riester-Produkt ablöst. Keine dieser Ebenen schließt die andere aus. Die meisten Deutschen und langfristig Ansässigen kombinieren am Ende zwei oder drei davon, und welche Kombination sinnvoll ist, hängt stark vom Beschäftigungsstatus, vom Einkommen und davon ab, wie lange Sie tatsächlich in Deutschland bleiben wollen.

Ebene eins: die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer nicht freiwillig – die Beiträge werden automatisch abgezogen und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Sie ist das Fundament, auf dem alle anderen Ebenen aufbauen, war aber nie darauf ausgelegt, das Einkommen vor dem Ruhestand allein vollständig zu ersetzen – genau deshalb gibt es die privaten Ebenen weiter unten. Was mit bereits eingezahlten Beiträgen passiert, wenn Sie Deutschland verlassen, hängt stark vom Zielland ab – EU-/EWR-Staaten und Länder mit einem deutschen Sozialversicherungsabkommen erhalten Ihren Anspruch in der Regel, andere Länder können restriktiver sein. Die vollständige Mechanik erklärt unser Ratgeber was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie Deutschland verlassen.

Ebene zwei: bAV – die arbeitgebergebundene Rente

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Rente, die über Ihren Arbeitgeber läuft – finanziert entweder direkt vom Arbeitgeber oder dadurch, dass Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts per Entgeltumwandlung einbringen. Der Reiz liegt in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung: Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (der jährlichen Beitragsobergrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei und bis zu 4 % derselben Grenze sozialabgabenfrei. 2026 entspricht das 8.112 € steuerfrei pro Jahr und 4.056 € (338 €/Monat) sozialabgabenfrei, zusätzlich zur Steuerersparnis (Techniker Krankenkasse, Werte 2026). Wandeln Sie Gehalt in eine bAV um, schreibt das deutsche Recht Ihrem Arbeitgeber vor, mindestens 15 % Zuschuss dazuzugeben, da der Arbeitgeber selbst auf den umgewandelten Betrag Sozialabgaben spart.

Der Haken ist die Liquidität. Geld in einer bAV ist in der Regel bis zum Renteneintrittsalter gebunden, und wenn Sie vor Eintritt der Unverfallbarkeit den Arbeitgeber wechseln, können Sie je nach Vertragsbedingungen und Einzahlungsdauer einen Teil oder den gesamten arbeitgeberfinanzierten Anteil verlieren. Bietet Ihr Arbeitgeber eine bAV mit spürbarem Zuschuss an, ist sie rein kostenbetrachtet meist die günstigste Ebene – aber auch die unflexibelste, wenn Ihre Karriere oder Ihre Zeit in Deutschland ungewiss ist.

Ebene drei: Rürup/Basisrente für Selbstständige

Rürup, offiziell die Basisrente, ist für Menschen gedacht, die das gesetzliche System nicht automatisch gut absichert – vor allem gut verdienende Freiberufler und Selbstständige. 2026 sind Beiträge bis zu 30.826 € für Alleinstehende beziehungsweise 61.652 € für Paare als Sonderausgaben absetzbar, und anders als bei mancher anderen Vorsorgeform ist dieser Abzug zu 100 % möglich – jeder eingezahlte Euro innerhalb der Grenze mindert das zu versteuernde Einkommen.

Warnung

Rürup/Basisrente ist eine Einbahnstraße. Beiträge können weder vorzeitig entnommen noch als Einmalbetrag ausgezahlt noch – von wenigen Ausnahmen abgesehen – vererbt oder übertragen werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente ab Renteneintritt. Zahlen Sie nur Geld in Rürup ein, das Sie garantiert nicht vorher brauchen werden.

Ebene vier: private, nicht geförderte Optionen

Zwei weitere Ebenen erhalten überhaupt keine staatliche Förderung – genau das macht sie flexibel.

Private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist ein versicherungsbasierter Rentenvertrag, den Sie direkt bei einem Versicherer abschließen, unabhängig von jedem staatlichen Fördersystem. Es gibt weder eine Grundzulage noch einen Sonderausgabenabzug – Sie kaufen schlicht ein vertragliches Versprechen auf künftiges Einkommen, meist mit einem garantierten Bestandteil. Je nach Alter bei Rentenbeginn und Vertragstyp wird üblicherweise nur ein Teil der Auszahlung besteuert, das Produkt selbst erhält aber keinen staatlichen Zuschuss. Kosten und Garantien unterscheiden sich zwischen Versicherern erheblich – genau der Vergleich, den Sie über einen lizenzierten Partner (Vergleichsportal) vornehmen sollten, statt das erste Angebot zu nehmen.

ETF-Sparplan

Ein ETF-Sparplan – eine regelmäßige, automatisierte Investition in einen kostengünstigen börsengehandelten Fonds – erhält keine Förderung und keine steuerliche Sonderbehandlung über die deutschen Standardregeln zur Kapitalertragsbesteuerung hinaus (Abgeltungsteuer, Vorabpauschale und der jährliche Sparerpauschbetrag). Dafür bietet er volle Liquidität: keine Bindung, keine Unverfallbarkeitsfristen, verkaufen Sie, wann Sie wollen. Für alle, die neben – oder anstelle – der geförderten Produkte fürs Alter vorsorgen, ist das meist der flexibelste Baustein und über lange Sicht oft auch der günstigste, sobald man die Gebühren einrechnet. Wie Sie einen einrichten, erklärt unser ETF-Sparplan-Einsteigerguide, und wie das in einen breiteren Plan nach Lebensjahrzehnt passt, zeigt wie Sie in Ihren 20ern und 30ern fürs Alter sparen.

Ebene fünf: die Reform 2027 – Altersvorsorgedepot ersetzt Riester

Das deutsche Fördersystem für die private Altersvorsorge erhält die größte Reform seit zwei Jahrzehnten. Der Entwurf passierte das Kabinett am 17. Dezember 2025, wurde am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedet, erhielt am 8. Mai 2026 die Zustimmung des Bundesrats und trat Ende Mai 2026 in Kraft – das neue Produkt selbst ist ab dem 1. Januar 2027 verfügbar (Bundestag; Bundesregierung).

Das neue Vehikel ist das Altersvorsorgedepot: ein gefördertes Depot, das ETFs und Fonds halten kann, statt Sparer wie bei Riester in garantielastige, versicherungsähnliche Produkte zu zwingen. Die Kapitalgarantie ist optional statt Pflicht, die Kosten sind auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt, und der Staat zahlt eine Grundzulage von 50 % der ersten 360 € Beitrag plus 25 % der weiteren 360,01–1.800 € – macht maximal 540 € Förderung im Jahr, dazu 300 € Kinderzulage pro Kind und einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € für Sparer unter 25 Jahren. Selbstständige sind ausdrücklich förderberechtigt, und die Auszahlung wird nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung versteuert – demselben Prinzip, das auch sonst im deutschen Rentensystem gilt.

Hinweis

Die Reform schließt Riester ab dem 1. Januar 2027 für neue Verträge – bestehende Verträge werden nicht gekündigt. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, läuft er zu den bisherigen Bedingungen weiter; Sie können nur keinen neuen mehr abschließen, sobald das Altersvorsorgedepot startet.

Alle sieben Vorsorgeformen im direkten Vergleich

Kaum ein Ratgeber stellt bislang alle Ebenen der privaten Altersvorsorge in Deutschland derart kompakt nebeneinander. Hier der vollständige Vergleich:

VorsorgeformFür wen geeignetStaatliche Förderung / SteuervorteilFlexibilität / LiquiditätGrößter Nachteil
Gesetzliche RenteNahezu alle Arbeitnehmer (Pflicht)Beiträge zunehmend als Sonderausgaben absetzbar; Rente bei Auszahlung besteuertKeine – kein vorzeitiger Zugriff; freiwillige Zusatzbeiträge möglichNicht darauf ausgelegt, das Einkommen vor der Rente allein vollständig zu ersetzen
bAV (betriebliche Altersvorsorge)Arbeitnehmer mit Arbeitgeber-Modell, besonders bei hohem ZuschussBis 8 % der BBG steuerfrei (8.112 €/Jahr, 2026); bis 4 % sozialabgabenfrei (4.056 €/Jahr); ≥15 % Arbeitgeberzuschuss bei EntgeltumwandlungGebunden bis zum Renteneintritt; Unverfallbarkeitsfristen bei JobwechselIlliquide; Anteil kann bei Wechsel vor Unverfallbarkeit verloren gehen
Rürup / BasisrenteGut verdienende Selbstständige und FreiberuflerZu 100 % als Sonderausgaben absetzbar bis 30.826 € (Single) / 61.652 € (Paar), 2026Keine – nur lebenslange RenteKeine Auszahlung als Kapital, keine Übertragung, (meist) nicht vererbbar
Private RentenversicherungFür alle, die ein garantiertes, versicherungsbasiertes Einkommen wollen, ohne FörderbedingungenKeine (ungefördert); meist nur ein Teil der Auszahlung besteuert, abhängig von Alter/VertragVertragsabhängig; Kündigung meist möglich, aber oft mit AbschlägenKosten und Garantien unterscheiden sich stark zwischen Versicherern
ETF-Sparplan (ungefördert)Für alle, die mit Marktrisiko leben können und maximale Flexibilität wollenKeine; normale Kapitalertragsteuer gilt (Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag)Voll liquide – jederzeit verkaufbar, keine BindungKeine staatliche Förderung; volles Marktrisiko, keine Garantie
Altersvorsorgedepot (ab 2027)Für alle Förderberechtigten, auch Selbstständige, die ein günstiges ETF-Depot wollenGrundzulage bis 540 €/Jahr + 300 €/Kind + einmalig 200 € Under-25-Bonus; Kapitalgarantie optional; Kostendeckel 1,0 %/JahrNachgelagerte Besteuerung bei AuszahlungErst ab 1. Januar 2027 verfügbar; Anbieter starten schrittweise
Riester (Bestand, ab 2027 für Neuverträge geschlossen)Künftig nur für bestehende Verträge relevantGrundzulage 175 €/Jahr; Kinderzulage 300 € (Geburt ab 2008) / 185 € (vor 2008); max. 2.100 €/Jahr absetzbarBestehende Verträge laufen unverändert weiterPflicht-Kapitalgarantie von 100 % begrenzte historisch die Rendite

Tipp

Diese Ebenen schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein gängiger Ansatz für Angestellte ist bAV bis zur geförderten Obergrenze plus ein ungeförderter ETF-Sparplan für alles darüber hinaus; Selbstständige setzen häufiger auf Rürup wegen des Steuervorteils und halten daneben einen liquiden ETF-Sparplan für Geld, das sie eher früher brauchen könnten.

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Was mit diesen Renten passiert, wenn Sie Deutschland verlassen

Liquidität und Mitnahmefähigkeit zählen genauso viel wie die Förderung, sobald man bedenkt, dass viele internationale Ansässige nicht für immer in Deutschland bleiben. Die gesetzliche Rente erhält Ihren Anspruch in der Regel, wenn Sie innerhalb der EU/des EWR oder in ein Land mit deutschem Sozialversicherungsabkommen ziehen, anderswo gelten mehr Einschränkungen – die vollständige Übersicht finden Sie in was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie Deutschland verlassen. Rürup und bAV sind von den privaten Ebenen am wenigsten mitnahmefähig, da beide als illiquide, an Deutschland gebundene Produkte konstruiert sind; ein ungeförderter ETF-Sparplan dagegen begleitet Sie unverändert, wohin Sie auch ziehen – auch deshalb bleibt er eine beliebte Basisebene, selbst für Menschen, die zusätzlich ein gefördertes Produkt nutzen. Für Leserinnen und Leser, die noch abwägen, wie viel ihrer gesamten Altersvorsorge überhaupt über Deutschland laufen soll gegenüber einem breiteren Index-Investing-Ansatz, lohnen sich FIRE: Ist das etwas für Sie und die deutschen Steuerklassen – relevant auch für selbstständige Rürup-Sparer, die ihren eigenen Sonderausgabenabzug prüfen – als nächste Lektüre.

Häufige Fragen

Muss ich mich für nur eine dieser Vorsorgeformen entscheiden?

Nein. Die meisten Ansässigen kombinieren mehrere Ebenen – üblich ist die verpflichtende gesetzliche Rente plus ein gefördertes Produkt (bAV oder, für Selbstständige, Rürup) plus ein ungeförderter ETF-Sparplan für Flexibilität. Welche Kombination passt, hängt vom Beschäftigungsstatus, vom Einkommen und davon ab, wie lange Sie in Deutschland bleiben wollen.

Ist das Altersvorsorgedepot besser als Riester?

Es ist eher strukturell anders als in jedem Fall einfach "besser": Die Kapitalgarantie wird optional statt Pflicht, die Kosten sind auf 1,0 % im Jahr gedeckelt, und es erlaubt ein aktienlastigeres, ETF-basiertes Portfolio, das die Garantiepflicht bei Riester meist verhindert hat. Ob diese Struktur zu einer bestimmten Sparerin oder einem bestimmten Sparer passt, hängt von Risikobereitschaft und Anlagehorizont ab – vergleichen Sie Optionen über einen lizenzierten Partner, sobald das Produkt am 1. Januar 2027 startet, statt automatisch von einer Überlegenheit auszugehen.

Können Selbstständige in Deutschland eine staatlich geförderte Rente bekommen?

Ja. Rürup/Basisrente ist speziell für Besserverdiener ohne Zugang zu arbeitgebergebundenen Förderungen gedacht, und das kommende Altersvorsorgedepot zählt Selbstständige ab 2027 ausdrücklich zu den für die Grundzulage Berechtigten.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag nach der Reform?

Er läuft zu den bisherigen Bedingungen weiter. Die Reform verhindert ab dem 1. Januar 2027 nur den Abschluss neuer Riester-Verträge; bestehende Verträge werden weder gekündigt noch verändert.

Wann genau tritt die Rentenreform 2027 in Kraft?

Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedet, erhielt am 8. Mai 2026 die Zustimmung des Bundesrats und trat Ende Mai 2026 in Kraft. Das neue Altersvorsorgedepot selbst steht Sparern ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung.

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationen und stellt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Beitragsgrenzen, Förderbeträge und Abzugsgrenzen ändern sich jährlich und hängen von individuellen Umständen ab; die genannten Zahlen sind Stand Mitte 2026 und dienen der Veranschaulichung, keiner persönlichen Empfehlung. Vergleichen Sie aktuelle Optionen zur privaten Altersvorsorge über einen lizenzierten Partner (Vergleichsportal) wie Tarifcheck, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Alle Angaben ohne Gewähr.

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