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Private Rentenversicherung: Lohnt sie sich 2026?

Deutschlands ungeförderte private Rente: Nur der Ertragsanteil (17 % ab 67) wird besteuert, doch der Garantiezins 2026 liegt bei nur 1,0 %. Wie fondsgebundene und klassische Verträge abschneiden, wann die Kapitalauszahlung günstiger ist und worauf die Effektivkosten hinweisen.

milanbuha0031. Juli 20267 Min. LesezeitRead in English
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Private Rentenversicherung: Lohnt sie sich 2026?
Geprüft von Milan Buha · 31. Juli 2026

Beziehen Sie eine private Rentenversicherung ab dem 67. Lebensjahr, zählen lebenslang nur 17 % jeder monatlichen Zahlung als steuerpflichtiges Einkommen – die übrigen 83 % gelten nach der Ertragsanteil-Regel des §22 EStG als Rückfluss Ihres eigenen Kapitals. Diese eine Zahl ist der ganze Grund, warum das Produkt Gutverdienern weiterhin empfohlen wird, obwohl der Garantiezins eines klassischen Vertrags 2026 bescheidene 1,0 % beträgt. Dieser Ratgeber betrachtet eng die private Rentenversicherung selbst – das ungeförderte Rentenprodukt, das Sie direkt beim Versicherer abschließen – nicht bAV, Riester, Rürup/Basisrente oder das kommende Altersvorsorgedepot ab 2027, die im Überblick zur privaten Altersvorsorge in Deutschland behandelt werden.

TL;DR

  • Nur der Ertragsanteil wird besteuert – bei einer lebenslangen Rente 17 % jeder Zahlung, wenn Sie mit 67 beginnen (§22-EStG-Tabelle).
  • Der Höchstrechnungszins (Garantiezins) 2026 liegt bei 1,0 % für neue klassische Verträge – deutlich niedriger als vor einem Jahrzehnt.
  • Fondsgebundene Verträge verzichten auf die Garantie zugunsten marktabhängiger Chancen, mit Effektivkosten zwischen unter 1,5 % und über 4 % pro Jahr.
  • Eine einmalige Kapitalauszahlung kann das Halbeinkünfteverfahren nutzen (nur der halbe Ertrag ist steuerpflichtig), wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt (60 bei Verträgen vor 2012).
  • Das Produkt eignet sich in der Regel für Gutverdiener, lange Laufzeiten und Personen, die bAV, Rürup oder Riester bereits ausgeschöpft haben – nicht als erstes Sparvehikel für die meisten.

KEY-STAT: 17 % — Anteil einer lebenslangen privaten Rentenzahlung, der bei Rentenbeginn mit 67 steuerpflichtiges Einkommen ist (§22-EStG-Ertragsanteil-Tabelle)

Was eine private Rentenversicherung eigentlich ist

Eine private Rentenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, kein Bankprodukt: Sie zahlen in der Ansparphase ein, und der Versicherer wandelt das Guthaben in der Rentenphase entweder in eine einmalige Kapitalauszahlung oder in eine lebenslang garantierte Monatsrente um. Anders als bAV (arbeitgebergebunden), Riester (gefördert, einkommensabhängig) und Rürup/Basisrente (abziehbar, auf Selbstständige ausgerichtet) erhält eine private Rentenversicherung keine staatliche Förderung und keinen Steuerabzug auf die Beiträge. Ihr gesamter Steuervorteil liegt am hinteren Ende: die Ertragsanteil-Regel für Rentenzahlungen und das Halbeinkünfteverfahren für Kapitalauszahlungen. Diese schmale, nachgelagerte Besteuerung ist auch der Grund, warum sie als erster Sparschritt selten sinnvoll ist – siehe Altersvorsorge in den 20ern und 30ern für das, was üblicherweise zuerst kommt.

Fondsgebunden vs. klassisch: die Garantie, für die Sie zahlen

Jede private Rentenversicherung teilt sich in zwei Grundtypen:

  • Klassische Rentenversicherung – der Versicherer legt Ihre Beiträge in seinem Sicherungsvermögen an und garantiert einen Mindestzins, den Höchstrechnungszins (umgangssprachlich Garantiezins), festgelegt vom Bundesfinanzministerium über die Deckungsrückstellungsverordnung auf Empfehlung von BaFin und Deutscher Aktuarvereinigung. Dieser Satz liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 1,0 %, und der Bericht der Aktuarvereinigung 2026 empfiehlt, ihn erneut bei 1,0 % zu belassen – ein deutlicher Rückgang gegenüber den 4-%-Garantien der frühen 2000er. Die Garantie gilt für den Sparanteil nach Kosten, nicht für Ihren Bruttobeitrag.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung – Ihre Beiträge (abzüglich Kosten) kaufen direkt Fondsanteile; es gibt keinen Garantiezins, und die spätere Auszahlung folgt der Marktentwicklung. Im Gegenzug für den Verzicht auf die Garantie ist das langfristige Renditepotenzial deutlich höher als bei einem auf 1,0 % verankerten klassischen Vertrag – weshalb Versicherer heute weit mehr fondsgebundenes als klassisches Geschäft verkaufen.

Hinweis

Die 1,0-%-Garantie eines klassischen Vertrags gilt nur für den Teil Ihres Beitrags, der nach Abzug der Kosten des Versicherers übrig bleibt – nicht für Ihre volle Monatszahlung. In einem kostenintensiven Vertrag mit niedriger Garantie kann die effektive Rendite auf das tatsächlich im Fonds ankommende Geld in den ersten Jahren nahe null liegen.

Fondsgebunden vs. klassisch vs. ETF-Sparplan

Der ehrliche Vergleich verläuft nicht nur zwischen den beiden Rentenversicherungs-Typen – sondern gegen einen schlicht ungeförderten ETF-Sparplan, den viele langfristige Sparer in Deutschland bereits nutzen.

MerkmalKlassische RentenversicherungFondsgebundene RentenversicherungETF-Sparplan (ohne Versicherungsmantel)
GarantieHöchstrechnungszins 1,0 % (2026) auf NettobeitragKeineKeine
RenditepotenzialNiedrig, garantieverankertMarktabhängig, versicherer-/fondsabhängigMarktabhängig, indexnah
Typische JahreskostenOft 1,5–2,5 % EffektivkostenIm Schnitt ~1,90 % bei 30 Jahren Laufzeit; manche über 4 %Fonds-TER oft 0,1–0,5 %, keine Mantelkosten
Auszahlung als lebenslange RenteJa – Ertragsanteil besteuertJa – Ertragsanteil besteuertNicht eingebaut; Entnahme selbst zu steuern
Steuer auf KapitalauszahlungHalbeinkünfteverfahren bei 12 J. + Alter 62/60Halbeinkünfteverfahren bei 12 J. + Alter 62/6025 % Abgeltungsteuer auf Gewinne, ohne Alters-/Halteerleichterung
Liquidität vor AuszahlungGering – Stornokosten, teils kein TeilzugriffGering – gleiche StrukturVoll – jederzeit verkaufbar

Warnung

Ein früher Rückkauf einer Rentenversicherung ist teuer. Die Kosten sind in die ersten Vertragsjahre vorgezogen (Zillmerung), sodass eine Kündigung im 2. oder 3. Jahr bedeuten kann, deutlich weniger zurückzuerhalten als eingezahlt – und sobald die Rentenauszahlung läuft, ist die lebenslange Rentenstruktur eine Einbahnstraße ohne verbleibende Kapitaloption. Bei langer Laufzeit und ohne Bedarf an der versicherungsartigen Garantie kann ein ETF-Sparplan mit niedriger TER eine Rentenversicherung nach Effektivkosten schlagen – rechnen Sie beides durch, bevor Sie sich festlegen.

Die Steuermechanik: der Ertragsanteil der Rente

Das ist das Merkmal, das eine private Rentenversicherung von fast jeder anderen ungeförderten Anlage in Deutschland abhebt: Beziehen Sie die Auszahlung als lebenslange Monatsrente (nicht als Kapital), besteuert das deutsche Steuerrecht nicht die volle Zahlung – nur einen festen Prozentsatz, den Ertragsanteil, den §22 EStG anhand Ihres Alters bei Rentenbeginn festlegt. Der Rest gilt für die gesamte Restlaufzeit der Rente als steuerfreier Rückfluss Ihres eigenen Kapitals, egal wie lange Sie leben.

Alter bei RentenbeginnErtragsanteil (steuerpflichtiger Anteil)
6022 %
6320 %
6518 %
6717 %
7015 %

Quelle: §22-EStG-Ertragsanteil-Tabelle, gesetze-im-internet.de.

Je später Sie mit dem Bezug beginnen, desto niedriger der steuerpflichtige Anteil – denn die Tabelle unterstellt eine kürzere erwartete Bezugsdauer, sodass ein größerer Teil jeder Zahlung steuerlich als „Kapitalrückfluss“ gilt. Zusammen mit der progressiven Einkommensteuer kann jemand, der eine moderate Rente neben der gesetzlichen Rente bezieht, am Ende auf deutlich weniger als ein Fünftel dessen Steuern zahlen, was er monatlich tatsächlich erhält.

Die Alternative: Kapitalauszahlung und Halbeinkünfteverfahren

Die meisten Verträge erlauben statt der lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung. Bei nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Verträgen ist der Ertrag (die Differenz zwischen Eingezahltem und Erhaltenem) grundsätzlich als Kapitaleinkünfte nach §20 EStG steuerpflichtig – erfolgt die Auszahlung jedoch nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und nach dem 62. Lebensjahr (Alter 60 bei Verträgen vor 2012), wird nur die Hälfte dieses Ertrags dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet (Halbeinkünfteverfahren); die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Wird eine der Bedingungen verfehlt – Auszahlung im 8. Jahr oder vor dem 62. Geburtstag –, ist der volle Ertrag steuerpflichtig.

Tipp

Die 12-Jahres-Frist beginnt mit der Vertragsunterzeichnung, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem Sie nennenswert einzahlen – eine deutlich vor dem geplanten Ruhestand abgeschlossene private Rentenversicherung hat daher mehr Spielraum, die 12-Jahres-Schwelle bequem zu erreichen.

Effektivkosten: die Zahl, die über den Wert entscheidet

Jeder Versicherer muss die Effektivkosten – den jährlichen Prozentpunkt-Abzug, den alle Vertragskosten auf Ihre Rendite bewirken – vor Abschluss im PRIIPs-vorgeschriebenen Basisinformationsblatt ausweisen. Als grobe Orientierung: Effektivkosten unter etwa 1,0–1,5 % gelten als vertretbar, Werte ab 2 % verdienen echte Prüfung, und 3 %+ gelten allgemein als schlechtes Geschäft. Die BaFin-Untersuchung ergab, dass für einen beispielhaften 37-Jährigen mit 30 Jahren Laufzeit die meistverkauften fondsgebundenen Verträge im Schnitt rund 1,90 % Effektivkosten aufwiesen – manche Versicherer bei gleichem Profil deutlich über 4 %. Allein diese Spanne kann über eine mehrere Jahrzehnte lange Laufzeit jeden Ertragsanteil-Steuervorteil aufwiegen, weshalb der Vergleich der tatsächlichen Zahl aus dem Basisinformationsblatt – nicht aus der Verkaufsbroschüre – der wichtigste Schritt vor der Unterschrift ist.

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Für wen sich dieser Produkttyp in der Regel eignet

Eine private Rentenversicherung passt tendenziell zu einem schmaleren Kreis von Sparern, als ihre Vermarktung nahelegt. Das häufige Muster: Gutverdiener, die die bAV-Beitragsgrenzen und – bei Selbstständigkeit – ihren Rürup/Basisrente-Rahmen bereits ausgeschöpft haben und eine lebenslange Rentenstruktur mit günstiger Ertragsanteil-Besteuerung als einen Baustein eines breiteren Vorsorge-Mixes wollen – nicht als einziges Sparvehikel. Sie kann auch zu Sparern mit wirklich langem Horizont (20+ Jahre) passen, die die versicherungsartige Garantie eines klassischen Vertrags so schätzen, dass sie den niedrigen Höchstrechnungszins in Kauf nehmen, oder die die Steuerbehandlung eines fondsgebundenen Vertrags zusätzlich zu einem Marktengagement wollen, das sie sonst in einem steuerpflichtigen Depot hielten. Für den ersten Vorsorgeschritt oder für jemanden, der noch gesetzliche Rentenansprüche aufbaut, kommen üblicherweise zuerst die gesetzliche Rente für Expats und ein ETF-Sparplan; prüfenswert ist zudem, ob Ihr Kranken­versicherungsweg – siehe den GKV-oder-PKV-Entscheidungsrahmen – bereits das Budget bindet, das Sie sonst hier einsetzen würden.

Häufige Fragen

Ist eine private Rentenversicherung dasselbe wie Riester oder Rürup?

Nein. Riester ist gefördert und einkommensabhängig; Rürup/Basisrente ist voll steuerlich abziehbar und auf Selbstständige ausgerichtet. Eine private Rentenversicherung erhält weder staatliche Förderung noch Beitragsabzug – ihr Steuervorteil liegt ausschließlich auf der Auszahlungsseite, über die Ertragsanteil-Regel oder das Halbeinkünfteverfahren.

Wie hoch ist der Garantiezins 2026 für eine neue klassische Rentenversicherung?

Der Höchstrechnungszins für neue klassische Verträge beträgt 1,0 %, in Kraft seit dem 1. Januar 2025 und von der Deutschen Aktuarvereinigung für 2026 unverändert empfohlen. Er gilt für den Nettobeitrag nach Kosten, nicht für den vollen eingezahlten Betrag.

Wie viel meiner Rentenzahlung wird tatsächlich besteuert?

Das hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab: Die §22-EStG-Ertragsanteil-Tabelle legt den Anteil fest, von 22 % mit 60 über 17 % mit 67 bis 15 % mit 70. Nur dieser Prozentsatz wird jährlich Ihrem zu versteuernden Einkommen zugerechnet; der Rest bleibt unbesteuert.

Kann ich das Geld statt als Monatsrente als Einmalbetrag beziehen?

Die meisten Verträge erlauben das. Bei Verträgen ab 2005 ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, wenn die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren und nach dem 62. Lebensjahr erfolgt (Alter 60 bei Verträgen vor 2012) – Halbeinkünfteverfahren; andernfalls wird der volle Ertrag als Kapitaleinkunft besteuert.

Schlägt ein ETF-Sparplan eine private Rentenversicherung?

Er kann es, besonders nach den Effektivkosten eines fondsgebundenen Vertrags, die laut BaFin bei typischen Produkten im Schnitt nahe 1,90 % liegen und deutlich höher ausfallen können. Ein ETF-Sparplan hat kein Ertragsanteil-Privileg, aber meist weit niedrigere laufende Kosten und volle Liquidität – beide sind für Ihren eigenen Horizont nebeneinander durchzurechnen, statt sie als gleichwertig anzunehmen.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Höchstrechnungszins, Ertragsanteil-Sätze, Effektivkosten-Richtwerte und die Bedingungen des Halbeinkünfteverfahrens geben die Mitte 2026 geltenden Regeln wieder und können sich ändern; einzelne Verträge, Versicherer und Steuersituationen variieren. Vergleichen Sie aktuelle Angebote über lizenzierte Partner (Vergleichsportale) wie Tarifcheck. Alle Angaben ohne Gewähr.

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