Kostenloses Tool · 2026
Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttolohn — mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und allen vier Sozialversicherungen für 2026.
Beitragssätze geprüft: 1. Januar 2026
Ihre Angaben
Steuerklasse
Ledig / getrennt lebend
Erhöht den Pflegeversicherungsbeitrag um +0,6 % (nur Arbeitnehmeranteil).
Ihr monatliches Nettogehalt
Netto monatlich
2.622,17 €
Netto jährlich
31.466,00 €
Abzüge im Überblick
· Dies ist eine Schätzung. Bitte gleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Lohnabrechnung ab.
So funktioniert Brutto-Netto in Deutschland 2026
Ihr Arbeitgeber behält jeden Monat vier Sozialversicherungsbeiträge und bis zu drei Steuern direkt vom Bruttogehalt ein.
Die vier Sozialversicherungen
Jeder Beitrag wird ungefähr hälftig zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt. Ihr Anteil: Krankenversicherung 8,75 %, Pflegeversicherung 1,8 % (+0,6 % bei Kinderlosigkeit ab 23 Jahren), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Alle vier Beiträge sind durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: KV/PV bei 5.812,50 €/Monat, RV/ALV bei 8.450 €/Monat.
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer
Die Lohnsteuer richtet sich nach dem progressiven Tarif des § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, ist aber für die meisten Arbeitnehmer unterhalb der Freigrenze 2026 null. Die Kirchensteuer ist freiwillig — 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.
Wie das zu versteuernde Einkommen (zvE) berechnet wird
Vom Jahresbruttogehalt werden die Vorsorgepauschale (Renten- und Kranken-/Pflegeversicherungsanteile), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Bei Steuerklasse II wird zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) berücksichtigt. Steuerklasse III verwendet den Splittingtarif (halber Satz, verdoppelt).
Quellen (Werte 2026)
- GKV-Spitzenverband — Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (Beitragssätze und -grenzen)
- § 32a EStG 2026 — Einkommensteuertarif (gesetze-im-internet.de)
- § 39b EStG — Lohnsteuerabzug Steuerklassen V/VI
- Bundesministerium der Finanzen — Grundfreibetrag 2026 (12.348 €)
Häufig gestellte Fragen
Wie genau ist dieser Rechner?▾
Der Rechner verwendet den exakten § 32a EStG-Tarif 2026 für die Steuerklassen I–IV sowie die offiziellen Beitragssätze des GKV-Spitzenverbandes. Für Steuerklasse V/VI wird die Näherungsformel nach § 39b EStG verwendet. Kinderfreibeträge, individuelle Freibeträge und Sonderfälle bei sehr niedrigen Einkommen sind nicht berücksichtigt. Gleichen Sie das Ergebnis stets mit Ihrer Lohnabrechnung ab.
Was ist die Steuerklasse und welche gilt für mich?▾
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber einbehält. Klasse I: ledig oder getrennt lebend. Klasse II: Alleinerziehende. Klasse III: verheiratet, Besserverdienender. Klasse IV: verheiratet, gleiche Einkommen. Klasse V: verheiratet, Geringerverdienender. Klasse VI: Zweitjob. Ehepaare wählen häufig III+V oder IV+IV.
Was ist der Solidaritätszuschlag (Soli)?▾
Seit 2021 entfällt der Soli für die meisten Arbeitnehmer. Er fällt nur an, wenn die Lohnsteuer pro Jahr etwa 20.700 € (Einzelperson) bzw. 41.400 € (Steuerklasse III) übersteigt. Sehr gut Verdienende zahlen 5,5 % ihrer Lohnsteuer als Soli.
Zahlt mein Arbeitgeber auch Sozialversicherung?▾
Ja. Ihr Arbeitgeber zahlt in etwa den gleichen Sozialversicherungsbeitrag wie Sie (mit Ausnahme des Kinderlosenzuschlags und des Zusatzbeitrags, die variieren können). Das in Ihrem Vertrag vereinbarte Bruttogehalt enthält den Arbeitgeberanteil nicht — er ist ein zusätzlicher Kostenpunkt für den Arbeitgeber.